Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB´s des Park-Hotels in Traben-Trarbach
1. Vertragsschluss
- Zwischen dem Gast und dem Park-Hotel kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, oder/und sonstige Leistungen bestellt und vom Park-Hotel schriftlich bestätigt wurden.
- Wird für eine Reservierung vom Park-Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
- Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt dieser für von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten ein zu stehen.
- Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
2. An- und Abreise
- Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
- Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr ist dies mit dem Empfang des Park-Hotels abzusprechen.
- Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Ausgenommen hiervon ist eine vorab angekündigte Spätanreise nach 18 Uhr.
3. Leistungen
- Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Angaben im Hausprospekt, den Internetseiten oder den getroffenen Vereinbarungen.
- Liegt der Vereinbarung eine Halbpension des Gastes zugrunde umfasst diese grundsätzlich Frühstück und Abendessen, auf Wunsch auch Frühstück und Mittagessen.
- Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten oder einzelne Leistungen des gebuchten Arrangements nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
- Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Park-Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
4. Zahlung
- Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt der Reservierungen bei Abreise/ Check-out des Gastes fällig.
- Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Park-Hotel eine Zwischenrechnung erstellen.
- Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Park-Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Park-Hotel vorbehalten.
- Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Park-Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
- Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist Traben-Trarbach. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
- Zahlungen von Kreditkartenunternehmen (American Express, Visa, Diners und Mastercard) lediglich erfüllungshalber. Schecks oder Wechsel werden nicht entgegengenommen.
5. Stornierungen
Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
- Hotelzimmer und Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes/No Show, wird der Preis für die erste Übernachtung fällig. Ausgenommen hiervon sind Hochsaisonwochen, Feiertagswochenenden und Wochenenden oder Zeiten, in denen Großveranstaltungen in der Region stattfinden. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet das Park-Hotel 80% des Logisbedarfes für den gebuchten Zeitraum.
- Logis und Veranstaltungen ab 10 Personen (Gruppen-Arrangement): Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis vier Wochen vor der Anreise bzw. Beginn der Veranstaltung erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vorher, werden 20 % des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 80 % desselben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise/ Beginn der Veranstaltung 90 % des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig.
6. Haftung
- Der Gast oder der Veranstalter haften dem Park-Hotel ohne Verschuldensnachweis für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
- Das Park-Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Eine Haftung wird ausgeschlossen, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt insbesondere Hochwasser, Streik, Aufruhr, Krieg, Feuer etc. unmöglich wird. Das Park-Hotel bemüht sich im Falle eines Hochwassers um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
- Das Park-Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen der §§ 701 f BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen jedoch nicht, es sei denn, das Park-Hotel oder sein Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Park-Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
- Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf dem Hoteleigenen Parkplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen. Dies bezieht sich auch auf die mitgebrachten Fahrräder der Gäste, die in unserer Garage untergestellt werden.
- Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Park-Hotels wird ausgeschlossen.
- Die Haftung des Park-Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotelhaftpflichtversicherung begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Kündigung
- Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Park-Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Hat das Park-Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Park-Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
8. Gutscheine
- Gutscheine sind einlösbar, sobald die entsprechende Zahlung eingegangen ist. Der Originalgutschein ist vor Inanspruchnahme der Leistung dem Hotel vorzulegen.
9. Sonstiges
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Park-Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, insbesondere in das Restaurant und den Frühstückraum des Park-Hotels, dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
- Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
- Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Park-Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
- Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer gesonderten Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um den üblichen Tischschmuck handelt.
- Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Park-Hotel bis 3 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltungsbeginn die Anzahl und gegebenenfallsTeilnehmernamenslisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
- Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Park-Hotel zulässig.
10. Allgemeines
- Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels (Traben-Trarbach) als vereinbart.
- Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.